Die Hauptuntersuchung (HU) dient zur Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit und der Umweltverträglichkeit von Ihren Fahrzeugen. Das ganze ist in der StVZO §29 geregelt. Die HU darf von mehreren Prüfungsorganisationen durchgeführt werden. In unser Haus kommt die Prüfungsorganisation „DEKRA“ seit mehreren Jahren. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Der Zettel den Sie bei einem Gutachten bekommen ist maximal ein Jahr gültig und wird erst mit der Eintragung bei der Zulassungsstelle vollendet.
Sollten bei der HU Mängel auftreten so sollten diese umgehend beseitigt werden. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung erfolgen. Bei der Nachuntersuchung werden erneute Kosten fällig, deswegen empfielt es sich das Auto vor der HU einer Durchsicht zu unterziehen. Die Frist zur nächsten Hauptuntersuchung darf maximal zwei Monate überzogen werden. Auch hier fallen Gebühren bei nicht einhalten an.
Die bestandene AU ist übrigens maximal einen Monat gültig.
Generell gilt alle 2 Jahre, außer bei Neufahrzeugen, Taxis oder anderen Sonderfahrzeugen. Für Neufahrzeuge gilt ab Erstzulassung 3 Jahre.
Auf der HU Plakette steht die oben stehende Zahl für den Prüfmonat. In der Mitte steht das Jahr. In unserem Beispiel rechts wäre das 04.2025.
GM: Ist ein geringer Mangel, welcher aber in kürzester Zeit behoben werden sollte. Er führt nicht zum durchfallen einer HU, außer der Fehler besteht noch bei der Nachuntersuchung!
EM: Ist ein Erheblicher Mangel und führt zum nicht Bestehen einer HU. Dieser Mangel ist besonders gefährlich für die Sicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer sowie für die Umwelt.
VM: Ist ein Gefährlicher Mangel und bedeutet, dass mit diesem Auto keine Fahrten mehr gemacht werden dürfen, außer zur Werkstatt. Allerdings ist dies ein recht seltener Fall, da hier von grob fahrlässigen Mängeln gesprochen wird.